Mitgliedschaft im ASQF
Der ASQF hat ordentliche Mitglieder, Firmenmitglieder und Fördermitglieder.
- Ordentliche Mitglieder können nur volljährige natürliche Personen werden.
- Firmenmitglieder können nur juristische Personen oder Institutionen (Vereine, Verbände, Institute, Hochschulen u.a.) werden.
- Fördermitglieder können nur juristische Personen oder Institutionen (Vereine, Verbände, Institute, Hochschulen u.a.) werden.
Firmenmitglieder und Fördermitglieder benennen jeweils einen Bevollmächtigten zu Ihrer Vertretung im ASQF. Änderungen bzgl. des Bevollmächtigten müssen dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche und jedes Firmen- und Fördermitglied ein einfaches Stimmrecht. Firmen- und Fördermitglieder werden durch Ihren Bevollmächtigten vertreten. Ist ein ordentliches Mitglied zugleich Bevollmächtigter eines Firmen- oder Fördermitglieds, kann es sein persönliches Stimmrecht neben und unabhängig von seinem Stimmrecht als Bevollmächtigter ausüben.
Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
Nur ordentliche Mitglieder haben ein passives Wahlrecht und können in den Vorstand oder als Kassenprüfer gewählt werden.



